Crossen. Das Bauordnungsamt stellt Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen auf Schloss Crossen. Gesperrt ist die Anlage aber nicht.
Schloss Crossen kann mit Auflagen genutzt werden
Von Susann Grunert
Crossen. Das Bauordnungsamt stellt Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen auf Schloss Crossen. Gesperrt ist die Anlage aber nicht.
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