Schkölen. Stadtrat fasst finale Beschlüsse dafür

Der Stadtrat von Schkölen hat am Donnerstagabend die finalen Beschlüsse zur Aufhebung des Bebauungsplans für den Taubenherd gefasst.

„Den B-Plan gibt es seit 1994, mit sehr engen Vorgaben, wie und was gebaut werden kann“, erläuterte Genia Hauschild vom Bauamt der Stadt. Daher hatte sich der Stadtrat schon vor geraumer Zeit dazu entschlossen, den B-Plan aufzuheben. „Die Aufhebung ist genauso kompliziert wie die Aufstellung“, so Genia Hauschild. Mit der Abwägung der Stellungnahmen zum Vorhaben und dem Satzungs­beschluss zur Aufhebung sind nun alle Beschlüsse gefasst. „Jetzt können wir die Unter­lagen zur Genehmigung beim Landratsamt einreichen.“

Der Taubenherd gelte ohne ­B-Plan dann als sogenannter unbeplanter Innenbereich. „Es gibt trotzdem Rahmenbedingungen beim Bau“, verdeutlichte Bürgermeister Matthias Darnstädt (LL/BV/BI). So komme zum einen Paragraf 34 im Baugesetzbuch zum Tragen: „Künftige Bauwerke müssen sich in die bestehende Bebauung einfügen“, erklärte Genia Hauschild. Zudem müssten die Vorgaben in der Gestaltungssatzung der Stadt beachtet werden.