Eisenberg/Jena. Ab Samstag dürfen die Tiere nicht mehr im Freien sein

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland hat zur Bekämpfung der Geflügelpest erneut eine Allgemeinverfügung verhängt, die mit einer Stallpflicht für Geflügel einhergeht. Die neue Regelung tritt am Samstag in Kraft.

"Darin wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Landkreis Saale-Holzland und dem Gebiet der
kreisfreien Stadt Jena ab sofort die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet", teil die Kreisverwaltung mit.
Mit Blick auf den Nachweis der Tierseuche im Weimarer Land werden alle Tierhalter, die seit dem 1. März 2021 Geflügel zukauften, insbesondere bei der mobilen Geflügelzucht Schulte, angewiesen, dies unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland anzuzeigen.

Die komplette Allgemeinverfügung steht im Internet auf www.saaleholzlandkreis.de unter dem Reiter "Aktuelles und Presse".