Es ist sicher ärgerlich für die Verantwortungsträger in Hermsdorf, wenn der erst Mitte 2017 übergebene Busbahnhof nun erneut eine Baustelle ist. Noch ärgerlicher ist es sicherlich für die Nutzer, die täglich mit den Bus pendeln müssen.

Insbesondere geh- und sehbehinderte Menschen müssen in den kommenden Wochen Erschwernisse in Kauf nehmen. Doch für die jetzt erfolgte Mängelbeseitigung kann die Stadtverwaltung nicht verantwortlich gemacht werden. Für sie galt es, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Baurecht zu handeln.

Aufgrund der Zurückhaltung von Geldern gegenüber der bausausführenden Firma, die offenbar für die Baumängel verantwortlich zeichnet, verfügt die Stadt über Mittel, die zur Finanzierung der Mängelbeseitigung verwandt werden sollen. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, will die Stadt dies dem Verursacher in Rechnung stellen.

Bleibt zu hoffen, dass dies der Holzlandstadt erspart bleibt. Nicht auszudenken, wenn die Forderungen im anwaltlichen Geplänkel eingefordert werden müssten. Denn dann könnte es dauern, bis die Stadt zu ihrem Geld kommt. Aber erst dann wäre wohl der Umstand erfüllt, dass der Steuerzahler ins Spiel kommt, der dann für den Restbetrag einstehen müsste. Und wir alle wissen ja: Viel sinnvoller eingesetzt sind Finanzmittel der Stadt für neue Vorhaben in der Holzlandstadt, als für eine Mängelbeseitigung.

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