Quirla. Nach einer Verkehrsschau wurde festverstellt, dass die bisherigen Standorte nicht den Verwaltungsvorschriften entsprachen.

Die Ortseingangstafel in Quirla (wenn man aus Stadtroda kommt) und die Ortstafel von Bollberg in Richtung Mörsdorf stehen seit einigen Tagen nicht mehr an ihren bisherigen Stellen. Sie wurden um bis zu 200 Meter versetzt. Wie unsere Recherchen ergaben, dienen die vorgenommenen Veränderungen zuallererst der Verkehrssicherheit.

Die Tafel in Quirla ist bis auf Höhe des Rodelandes versetzt worden, um zirka 100 Meter in Richtung Stadtroda. „Der Name Rodeland hat nichts mit dem Namen der Stadt Stadtroda zu tun. 1945 wurde die Fläche gerodet, um die Versorgung der Bevölkerung durch eigenen Anbau zu sichern“, sagte Quirlas Ortsteilbürgermeister Robin Kusch. Die eigentliche Gemarkung von Quirla beginnt erst „Am Mühlweg“.

Dass die alten Standorte der Tafeln nicht den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den Verkehrszeichen 310 und 311 entsprachen, wurde bei einer Verkehrsschau festgestellt. Darüber informierte die Sprecherin des Eisenberger Landratsamtes schriftlich.

Die Verkehrszeichen 310 und 311 stehen für den Beginn oder das Ende einer Ortschaft.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass „die Verkehrszeichen 310 und 311 ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast anzuordnen sind, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straßen für den Orts einwärts Fahrenden erkennbar beginnt“.

Im Dezember 2019 wurde die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde, durch das Ordnungsamt des Saale-Holzland-Kreises in Eisenberg erlassen. Vorher wurden die Vertreter der Polizei, der Stadt Stadtroda und des Landesamtes für Bau und Verkehr angehört.

Das Versetzen der Schilder ist Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Das Quirlaer Ortsschild musste das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als Straßenbaulastträger für Bundes- und Landesstraßen an dem neuen Standort aufstellen. Die Tafel in Bollberg wurde von der Kreisstraßenmeisterei versetzt, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Das Versetzen von Tafeln hat keinerlei Auswirkungen auf amtliche Dokumente, etwa Flurkarten.