Eisenberg. Hygienebeauftragter und Hygienekonzept gehören zu den Voraussetzungen des Vereinssports im Saale-Holzland nach der Corona-Pause.

Ab dem 2. Juni können Sportvereine im Saale-Holzland-Kreis die Turnhallen und Sportstätten des Kreises nach der Corona-Pause wieder nutzen. Darauf weist der Kreissportbund hin. Zu den dann geltenden Regelungen hat sich der KSB mit dem für die Turnhallen verantwortlichen Amt für zentrale Dienste im Landratsamt abgestimmt.

Vereine, die die Hallen und Sportplätze nutzen wollen, müssen umgehend einen Hygienebeauftragten benennen und dem Landratsamt mit den Kontaktdaten melden. Jeder Verein hat ein Hygienekonzept aufzustellen. Das müsse laut KSB dem Amt nicht zugeschickt werden aber bei etwaigen Kontrollen oder Nachfragen beim Verein einsehbar sein. Die vereinseigenen Hygienekonzepte sollten in der jeweiligen Turnhalle auch für alle Nutzer, also Sportler zugänglich sein, beispielsweise per Aushang.

Das Benutzen von Duschen und Umkleiden wird bis auf weiteres nicht gestattet. Doch werden die Vereine darum gebeten, selbst nötiges Desinfektionsmittel für die Sportgruppen zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie ist die Geschäftsstelle des Kreissportbundes in Eisenberg momentan nicht wie gewohnt erreichbar, etwa weil Mitarbeiter zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt sind. Gewährleistet sei aber weiterhin, dass E-Mails zeitnah bearbeitet werden, Anrufe ebenso. Der eingeschaltete Anrufbeantworter darf gern benutzt werden,

Vereinsversammlungen per Videokonferenz

Der KSB weist zudem darauf hin, dass für Vereinsversammlungen Videokonferenzen genutzt werden können. Der Landessportbund Thüringen stellt den Thüringer Sportvereinen ab sofort einen kostenlosen Videokonferenz-Server zur Verfügung. Das ganz basiert auf BigBlueButton. Erreichen und registrieren können sich die Vereine unter https://konferenz.thueringen-sport.de Wichtig sei, dass die Vereine sich mit der Vereinsnummer anmelden, sonst könne keine Freischaltung erfolgen.