Erfurt. Mit einer neuen Verordnung hat Thüringens Infrastrukturministerin Birgit Keller den Anstieg der Mieten in der Landeshauptstadt begrenzt. Die Regelung gilt auch für Bestandsmieten.

Die Mieten in Thüringens Landeshauptstadt dürfen künftig nicht höher als um 15 Prozent binnen drei Jahren steigen. Mithilfe einer Rechtsverordnung hat das Infrastrukturministerium von Birgit Keller (Linke) eine sogenannte Kappungsgrenze für Erfurt eingeführt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Die Verordnung muss noch in Kraft treten und soll bereits ab Oktober wirksam sein.

„Mit der Kappungsgrenze erhält Erfurt ein weiteres wichtiges Instrument, das Mietniveau zu regulieren“, erklärte Keller. Mieten müssten bezahlbar bleiben, betonte die Ministerin.

Kappungsgrenze gilt auch für Bestandsmieten

Im Unterschied zur Mietpreisbremse gelte die Kappungsgrenze auch für Bestandsmieten und nicht nur für Neuvermietung, hieß es. Nach Angaben einer Sprecherin werde derzeit geprüft, ob auch Jena für eine solche Kappungsgrenze in Frage komme.

Diskussionen darum, welche Instrumente zur Beschränkung von Mieterhöhungen genutzt werden können, hatten in den vergangenen Tagen auch bundesweit wieder Fahrt aufgenommen. Anlass waren Pläne des rot-rot-grünen Berliner Senats, mit einem sogenannten Mietendeckel die Mieten in der Bundeshauptstadt für fünf Jahre einzufrieren und möglicherweise auch teilweise zu senken.