Gera. Das Eilverfahren ist seit Dienstag am Verwaltungsgericht Gera anhängig und soll bis Anfang Februar entschieden sein.

Im Eilverfahren um den Abschuss der Wölfin auf dem Bundeswehrübungsplatz bei Ohrdruf will das Verwaltungsgericht Gera bis Anfang Februar eine Entscheidung treffen. Das kündigte Gerichtspräsident Michael Obhues am Freitag an. Zudem habe das Gericht zunächst ein achttägiges Moratorium angesetzt, in der garantiert nicht auf das Tier geschossen werde.

Die Landesverbände vom Naturschutzbund (Nabu) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten gegen die Abschussgenehmigung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz geklagt. Weil die Behörde in Jena ansässig ist, entscheidet in erster Instanz das Verwaltungsgericht Gera über den Fall. Das am Dienstag eingegangene Eilverfahren könnte bei einem Erfolg die aufschiebende Wirkung der regulären Klage gegen das Gesetz wiederherstellen.

Wölfin tötet Tiere trotz Elektronetzzaun

Das Landesamt hatte seine Anordnung mit gerissenen Schafen und Ziegen im Gebiet rund um den Standortübungsplatz bei Ohrdruf begründet. Dabei soll in sieben Fällen mit insgesamt 13 getöteten Schafen und Ziegen der Herdenschutz mit einem ausreichend spannungsführenden Elektronetzzaun mit bis zu 1,20 Meter Höhe vorhanden gewesen sein. Die Naturschützer kritisieren, dass nicht nur die einzige standorttreue Wölfin in Thüringen ins Visier genommen wird, sondern die Behörde auch den möglichen Abschuss des dort vorkommenden Wolfes in Kauf nimmt. Zusätzlich werden aus Sicht der Kläger Anforderungen aus dem Habitatschutzrecht nicht beachtet und zielführende Maßnahmen des Herdenschutzes, wie der Einsatz von Herdenschutzhunden, nicht konsequent genug umgesetzt.

„Nach dem Wortlaut des Ausnahmebescheides darf auf jedes Tier geschossen werden, das nach Wolf aussieht und erst danach wird ermittelt, um welches Individuum es sich gehandelt hat. Ebenso wurden ein Fang der Wölfin oder andere sichere Identifizierungsmethoden nicht als Alternative diskutiert und abgewogen“, sagt Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des Nabu Thüringen. Wenn die Wölfin den optimalen Herdenschutz tatsächlich mehrfach überwunden habe, sei deren Abschuss zwar gerechtfertigt, sagt Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Das darf aber kein Freibrief dafür sein, Jagd auf alle Wölfe im Raum Ohrdruf zu machen, wie es die Abschussgenehmigung vorsieht.“