Pößneck. Bodelwitzer soll bei einer Rangelei am Rande des Neustädter Faschingsumzuges einen Pößnecker verletzt haben

Am Pößnecker Amtsgericht stand eine schwere Körperverletzung zur Verhandlung an. Die Staatsanwaltschaft Gera warf einem 20-jährigen Bodelwitzer vor, einem 22-Jährigen aus Pößneck zum Faschingumzug in Neustadt ins Gesicht geschlagen zu haben. Dabei habe Letztgenannter einen Knochenbruch unter einem Auge erlitten. Vier Zeugen wurden zum Sachverhalt angehört. Dabei wurde um unterschiedliche Details gerungen, die allerdings kaum ein einheitliches Bild des Vorfalls vermitteln konnten.

Der 20-jährige Angeklagte bestritt, das Opfer wissentlich geschlagen zu haben. Ohne den Sachverhalt endgültig zu klären – Richter Dieter Marufke beabsichtigte eigentlich, eine weitere Zeugin zu laden –, einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf eine Einstellung des Verfahrens unter der Bedingung, dass der 20-Jährige innerhalb von sechs Monaten 1000 Euro an den Opferhilfsverein Weißer Ring zahlt.

Es ist der teure Nachklang eines Abends, der eigentlich feucht-fröhlich verlaufen sollte. Der Angeklagte und seine Freundin sowie eine weitere junge Frau erspähten beim Streifzug durch Neustadt den am Straßenrand sitzenden 20-jährigen Pößnecker und dessen Freundin. Unklar blieb, ob man sich gegenseitig provoziert hatte. Beide Männer lebten früher in einer Wohngemeinschaft zusammen und gingen wohl „mit einem seltsamen Verhältnis auseinander“, wie es eine Zeugin beschrieb. Die jungen Männer beteuerten indes, keine Rechnung offen zu haben.

Während der Angeklagte und seine Freundin übereinstimmend sagten, dass sie nicht wüssten, warum der Geschädigte plötzlich auf sie losgegangen sei, fühlte sich das Opfer und dessen Freundin von der Gegenseite provoziert. Sie seien ausgelacht worden. Und dann sei es mehr oder weniger zum Handgemenge gekommen, bei dem die Freundin des Angeklagten geohrfeigt wurde, was durch ein anderes Gerichtsurteil feststeht. Schließlich wurde der 22-Jährige unter dem Auge verletzt. Und zwar von der Faust des 20-Jährigen, wie es das Opfer gespürt haben will. Vielleicht war es auch nur die flache Hand gewesen, vielleicht sogar ein Kniestoß, wie andere Vermutungen lauteten. Anschließend ging man quasi friedlich auseinander, um getrennte Wege zu gehen. Wie genau es zum Knochenbruch kam, blieb offen, auch weil eine mehr oder weniger neutrale Zeugin nach eigener Aussage stark alkoholisiert gewesen sei und außerdem mit ihrem Handy beschäftig gewesen sei.

Als die Frage eines Fortsetzungstermins anstand, ließ sich das Gericht in einem Rechtsgespräch überzeugen, dass eine weitere Zeugin kaum zur Klärung des verworrenen Sachverhalts beitragen könnte, so dass es zur Einstellung des Verfahrens kam. „Ich hoffe, dass die Geldauflage ein deutliches Zeichen ist, sich in bestimmten Situationen zurückzunehmen“, sagte Dieter Marufke zum Angeklagten.