Pößneck. Alkoholisierter Berufskraftfahrer kommt mit einem weder angemeldeten noch haftpflichtversicherten Trabant nicht weit

Ein 27-jähriger Berufskraftfahrer wurde am Amtsgericht Pößneck unter anderem wegen fahrlässiger Körper­verletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 3900 Euro (65 Tagessätze) verurteilt. Außerdem wurde ihm für ein Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschein gab er unbürokratisch gleich nach der Urteilsverkündung bei Richter Dieter Marufke ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Was war passiert? Der 27-Jährige und sein 24-jähriger Kumpel, ebenfalls Berufskraftfahrer, bastelten an einem Sonntagvormittag im Mai an einem stillgelegten Trabant aus den 1960ern. Zur großen Überraschung der beiden Männer sprang das Auto am frühen Nachmittag auch an. Da hatten sie die „glorreiche Idee“, wie der 27-Jährige nun bitter feststellte, gleich eine Probefahrt durchs Dorf – durch Breitenhain zu machen.

Die Spritztour mit dem weder angemeldeten noch haftpflichtversicherten Trabi endete allerdings schon nach wenigen hundert Metern an einem Strommast. Beide jungen Männer erlitten schwere Verletzungen, an die sie wohl jeden Tag denken müssen. Erst die Neustädter Feuerwehr habe die Freunde aus dem Fahrzeugwrack befreien können. Der Zustand des ­27-Jährigen, der am Lenkrad saß, war so schlimm, dass an dem Sonntagnachmittag sogar ein Rettungshubschrauber nach Breitenhain bestellt wurde.

Wie kam es zu dem schweren Unfall? Der 27-Jährige hatte in einer Linkskurve die Kontrolle über den Trabi verloren, um mit dem Fahrzeug seitlich gegen den Strommast zu prallen. Das Auto habe sich wie eine Banane um den Betonpfeiler gewickelt, lautete im Gerichtssaal eine Einschätzung zum Bildmaterial von der Unfallstelle. Der Kontrollverlust wiederum hatte mehrere Ursachen. Der 27-Jährige war nach Überzeugung des Richters beziehungsweise aufgrund damaliger Zeugenaussagen nicht nur zu schnell, bei ihm wurden auch 1,74 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Außerdem soll während der Fahrt der rechte hintere Reifen geplatzt sein. Das konnte einer der unfallaufnehmenden Polizisten vor Gericht aber nicht bestätigen. Schließlich einigte man sich darauf, dass der Reifen beim Start zumindest defekt war. Alles in ­allem sei es eine „dumme Idee“ gewesen, sagte der 27-Jährige.

Sein Verteidiger fragte vorsichtig an, ob man dem Berufskraftfahrer zumindest die für den Job benötigten Fahrerlaubnisklassen belassen könnte. Der erstaunte Blick des Richters ­erledigte das Thema schnell.

Durch den Unfall hat der 27-Jährige zwar zwei Lungenlappen, aber nicht seinen Kumpel verloren. Dieser saß nach dem Crash, wie er aussagte, sechs Wochen im Rollstuhl, konnte sich vor Gericht aber kaum noch an den Unfalltag erinnern.