Ranis. Ursprünglicher Tatvorwurf wackelt

Ein 36-jähriger Mann aus Ranis, der in der Nacht zum 29. September einen 48-jährigen Bekannten mit einer Axt angegriffen hatte, ist am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Entsprechende OTZ-Informationen bestätigte am Dienstag die Staatsanwaltschaft Gera auf Anfrage.

Der Haftbefehl gegen den 36-Jährigen sei am Montag in der Folge eines Haftprüfungstermins „unter Auflagen außer Vollzug gesetzt“ worden, lautet die offizielle Formulierung. Der Beschuldigte müsse sich bis auf weitere Entscheidungen drei Mal pro Woche bei der Polizei melden, merkte die Staatsanwaltschaft an. Außerdem dürfe der Beschuldigte keinen Kontakt mit dem Geschädigten aufnehmen, sich auch nicht dessen Grundstück im Raniser Wohngebiet Am Röhrensteig nähern.

Der Mann sei vom Landgericht Gera aus zwei Gründen auf freien Fuß gesetzt worden. Zum einen lebe er in „völlig geordneten Verhältnissen“, er habe wohl auch einen festen Arbeitsplatz, so die Staatsanwaltschaft. Zum anderen stelle sich die Frage, wie gefährlich der nächtliche Angriff tatsächlich gewesen sei.

Auf gut Deutsch wackelt der Tatvorwurf des versuchten Totschlags. Dem Vernehmen nach könnte es sein, dass am Ende der noch nicht abgeschlossenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder spätestens im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung des Falls nur eine versuchte gefährliche Körperverletzung übrig bleibe. Zumal der 48-Jährige den Angriff ohne Verletzungen abwehren und den 36-Jährigen, der die Auseinandersetzung mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gesucht habe, gleich außer Gefecht setzen konnte.

Hintergrund der Straftat ist wohl Eifersucht

Die Staatsanwaltschaft gab jedenfalls zu verstehen, dass der Angreifer am Ende schlimmer ausgesehen habe als der Geschädigte. Die Strafverfolgungsbehörde geht zudem davon aus, dass mit der knapp einmonatigen Untersuchungshaft zunächst ausreichend auf den 36-Jährigen eingewirkt worden sei.

Die beiden Männer waren dem Vernehmen nach früher befreundet. Hintergrund des nächtlichen Axt-Angriffs ist wohl Eifersucht. Die Staatsanwaltschaft wollte entsprechende Hinweise, die von Anfang an im Raum standen, zumindest nicht dementieren.

Wann es voraussichtlich am Landgericht Gera zum Prozess kommt, ist völlig unklar