Pößneck/Schleiz. Laut Landratsamt ist nur ein kontrolliertes Abbrennen ohne Zuschauer und Rahmenprogramm erlaubt

Traditionelle Brauchtumsfeuer durften seit den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungs- und Versammlungsverboten nicht angezündet werden. Laut einer Mitteilung des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises habe sich aus diesem Grund nun vielerorts an den Feuerstellen mehr und mehr Baum- und Strauchschnitt angesammelt. „Hin und wieder wird auch Holz und Sperrmüll dorthin gebracht – obwohl letzteres ausdrücklich nicht auf ein Brauchtumsfeuer gehört“, hält die Behörde fest.

Da eine außergewöhnliche Situation auch besondere Maßnahmen erfordert, habe das Thüringer Umweltministerium erklärt, dass Brauchtumsfeuer auch zu einem anderen Termin, als dem sonst üblichen abgebrannt werden können. Allerdings müsse dies aus infektionsrechtlicher Sicht ohne Zuschauer, Rahmenprogramm und Veranstaltungen jedweder Art stattfinden.

Haufen vor dem Abbrennen wegen Tierschutz umsetzen

„Das kontrollierte Abbrennen der bereits aufgetürmten Oster-, Mai- oder anderweitigen Brauchtumsfeuer durch die Freiwilligen Feuerwehren ist also erlaubt, insofern dies ohne Anwesenheit der Bevölkerung stattfindet.“ Die Verantwortlichen vor Ort müssen dabei geltende Infektionsschutzregeln einhalten und ein Hygienekonzept vorhalten. Außerdem sollten die Baum- und Strauchschnitt-Haufen zum Schutz von nistenden Vögeln oder anderen Kleintieren vor dem Abbrennen noch einmal umgesetzt werden. Die gewohnte feierliche Umrahmung etwa eines Pfingstfeuers oder des Pfingstbaumaufstellens ist nach der derzeitigen Thüringer Verordnung untersagt.

Das Landratsamt äußert Verständnis dafür, dass das Bedürfnis der Bürger nach einem Zusammentreffen der Dorf- oder Ortsgemeinschaft immer mehr zunimmt. Dennoch hat derzeit der Infektionsschutz oberste Priorität. „Falls das Infektionsgeschehen sich weiter beruhigt, könnten nach dem 5. Juni eventuell weitere Lockerungen eintreten“, schließt die Mitteilung. Dahingehend gelte es, die neue Thüringer Verordnung abzuwarten.