Pößneck/Schleiz. Nachgehakt Landratsamt erklärt, unter welchen Bedingungen die Wasserentnahme aus Gewässern wieder gestattet werden könnte

Auf eine Leseranfrage hin hat die OTZ beim Landratsamt des Saale-Orla-Kreises nachgehakt, wie es um das Verbot der Wasserentnahme aus offenen Gewässern der Region bestellt ist. Ist ein Ende nach den Niederschlägen der vergangenen Wochen abzusehen? Die Kurzfassung der Antwort aus dem Fachdienst Umwelt lautet: Nein.

Doch zunächst gibt es eine Erläuterung: Seit dem 27. Juli ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Quellen zum Zwecke der Bewässerung untersagt. „Durch die Allgemeinverfügung wird der sogenannte Gemein­gebrauch, welcher sonst das Schöpfen mit Handgefäßen zulässt, eingeschränkt“, konkretisiert die Behörde in der Antwort vom Donnerstag. Weiterhin blieben legale Gewässernutzungen mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Dauer der Verfügung ebenfalls untersagt.

Auch im Normalfall: Kein Pumpen ohne Erlaubnis

Unabhängig vom derzeitigen Verbot sei es immer untersagt, ohne wasserrechtliche Erlaubnis, Wasser aus einem Gewässer zu pumpen oder abzuleiten. „Dies war schon immer eine Ordnungswidrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz“, hält der Fachdienst fest.

Auch wenn ein Gewässer durch das eigene Flurstück verläuft, berechtige dies nicht, das Gewässer ohne wasserrechtliche Erlaubnis zu benutzen. Der sogenannte Eigentümer- und Anliegergebrauch bedürfe nach § 26 Thüringer Wassergesetz ebenfalls der behördlichen Zulassung. Zuwiderhandlungen stellen auch in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit nach Thüringer Wassergesetz dar.

Zur Frage der Niederschläge heißt es wie folgt: „In den letzten 30 Tagen gab es in den Einzugsgebieten im Saale-Orla-Kreis durchschnittlich 30 bis 40 Millimeter Niederschlag – örtlich kann dies auch deutlich mehr beziehungsweise deutlich weniger gewesen sein.“ Hierbei handele es sich jedoch überwiegend um konvektive Niederschläge, welche teils sehr heftig jedoch meist nur lokal aufgetreten sind.

Für eine Aufhebung seien advektive Niederschläge, sprich Dauerregen oder sogenannte Landregen, zwingend erforderlich, die flächendeckend ein kurzfristiges Trockenfallen einzelner Gewässer ausschließen würden. „Daher kann ein Ende des Entnahmeverbotes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös abgeschätzt werden.“

Momentan werde im Rahmen der behördlichen Gewässeraufsicht verstärkt die Einhaltung kontrolliert. Man erlange auch immer wieder durch Anzeigen von Bürgern (Nachbarn) Kenntnis über Verstöße, denen dann entsprechend nachgegangen werde.