Pößneck. Die Corona-Krise beeinträchtigt im Finanzamt Pößneck die Ausfertigung der Steuerbescheide für das vergangene Jahr.

Aufgrund der Corona-Pandemie könnte es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 kommen. Das teilte das Thüringer Finanzministerium am Montag mit. Um unnötigen Bearbeitungsrückstand zu vermeiden, bittet das Finanzamt Pößneck, von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

„Wir haben alle Maßnahmen ergriffen, um auch während der Corona-Krise eine durchgehende Arbeitsfähigkeit in allen Bereichen sicher zu stellen“, sagt der Leiter des Finanzamtes. Er verweist unter anderem auf den Umbau von Mehrfachbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten, Besprechungen per Telefonkonferenz und flexible Arbeitszeiten.

Dennoch konnte in den vergangenen Wochen auch im Finanzamt Pößneck nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden.

Weniger Personal, mehr Arbeit

Viele Bedienstete hätten Kinder, die betreut werden müssen, wenn Schulen und Kindergärten geschlossen sind. Dazu kommt, dass alle Finanzämter im Freistaat zurzeit ein erhöhtes Arbeitspensum zu bewältigen haben. Der Bund hat eine Reihe steuerlicher Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten.

„Diese Anträge haben jetzt Vorrang“, so der Finanzamtsvorsteher. Bis zum 30. April sind thüringenweit bereits 3555 Stundungsanträge, 12.273 zusätzliche Anträge auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und 3188 Anträge auf Erstattung oder Verzicht der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer eingegangen.

Antragsflut in Pößneck

Die Antragsflut sei auch im Finanzamt Pößneck deutlich spürbar. Trotzdem läuft die Bearbeitung der Steuererklärungen für das vergangene Jahr weiter. „Die Folgen der anhaltenden Krise spüren wir jetzt auch bei der Arbeitsorganisation im Finanzamt. Ich bitte deshalb um Verständnis. Wir geben unser Bestes“, so der Leiter der Behörde.

Die Steuererklärungen würden nach Eingangsdatum bearbeitet. Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019 war bundesweit der 16. März 2020.

Informationen zu Steuererleichterungen und Antworten auf häufige Steuerfragen finden sich auf der Webseite der Thüringer Finanzämter unter: www.finanzamt.thueringen.de