In Gerichtssälen werden für die Besucher manchmal zehn, manchmal 20, manchmal sogar 50 Plätze reserviert. In der Regel sind das viel zu viele. Nun werden Regeln, wie es der Volksmund sagt, von Ausnahmen bestätigt und eine solche ist der Fall Nimritz.

Zog man zur ersten öffentlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht Gera Mitte August aufgrund des großen öffentlichen Interesses gleich in einen größeren Saal, reichten gestern die Stühle gerade so. Auf diesen saßen – mal abgesehen von mehreren beruflich interessierten oder verpflichteten Frauen und Männern – vor allem Eltern von Kindern aus dem Zwergenland, aber auch andere Menschen aus dem Dorf, die nach wie vor zu den beschuldigten Erzieherinnen halten und einmal unmittelbar erleben wollten, wie echte Wahrheitsfindung funktioniert.

Das kann dauern, wie es der gestrige neuneinhalbstündige Befragungsmarathon zeigte, der allerdings auch aufgrund der etwas umständlich erscheinenden Protokollierung jeglichen vorhersehbaren Zeitrahmen sprengte. Und das kann nicht nur nerven, sondern auch regelrecht wehtun, wie es einzelne emotionale Momente zeigten. Es war aber allen klar, dass es nicht leicht sein wird. Und auch wenn die Elternschaft das Gericht an ihrer Seite wähnt, auch wenn unter den Besuchern fast jede Nachfrage als Entlastungspunkt für die ­beschuldigten Erzieherinnen empfunden wurde – entschieden ist zumindest vor dem Verwaltungsgericht noch nichts.

Sympathie bei den Nimritzern erwarb sich die Kammer übrigens durch den Hinweis, dass sie keinen von den Ministerialen gewünschten Gutachter brauche, um Kindeswohlgefährdungen festzustellen. Zwei der drei Berufsrichter hätten frische Kindeserziehungserfahrungen und er selbst sei vierfacher Patenonkel, gab der Vorsitzende Richter Siegfried Sobotta zu verstehen. Kompetenz gibt der Kammer zudem der Fakt, dass zufällig eine Erzieherin unter den beiden Laienrichtern ist – eine junge Erzieherin.

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