Oppurg. Die Verhandlungen um die Rückführung des Schlosses Oppurg vom Pächter zum Land Thüringen laufen. Derzeit läuft ein Widerspruchsverfahren.

Das Schloss Oppurg liegt weiterhin im Dornröschenschlaf. Vermeldete der derzeitige Träger Christliches Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) nichts Neues (OTZ vom 23. November), antwortete das Thüringer Finanzministerium schriftlich und wurde etwas konkreter. Der Pressesprecher Uwe Büchner schrieb zunächst Erfreuliches: „Es liegt eine Interessenbekundung für einen Kauf des Schlosses vor“, schränkte allerdings ein: „Konkrete Gespräche mit Interessenten können jedoch erst geführt werden, wenn die [...] rechtliche Situation geklärt ist.“ Und das könnte dauern.

Wie bekannt ist, erfolgt die damalige Nutzung des Schlosses Oppurg als Europäische Jugendbildungsstätte auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem CJD. „Über eine Aufhebung dieses Vertrages und damit eine Rückführung des Schlosses [...] wurde mit dem CJD noch nicht verhandelt“, so Büchner weiter. Der Grund dafür sei, dass das Verfahren um die möglichen Rückerstattungen von Fördermitteln, die der CJD zur Sanierung des Objektes in Anspruch nahm, noch nicht abgeschlossen sind. In das Bauprojekt wurden im Zeitraum von 1993 bis 2000 Landes- und Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 8,4 Millionen Euro investiert. Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Bauabschnitt 25 Jahre und ist also noch nicht beendet.

Schlosspark kann noch nicht betreten werden

„Das Rückforderungsverfahren befindet sich gegenwärtig im Widerspruchsverfahren“, informierte der Sprecher des Finanzministeriums weiter. Solange keine „bestandskräftige Entscheidung“, die also nicht mehr anfechtbar ist, vorliege, könne Büchner weder Angaben zu Nachfolgeregelungen noch zum künftigen Umgang mit dem Schloss machen.

Auch der Schlosspark, als Teil des Erbbauvertrags, könne noch immer nicht betreten werden, weil die Sicherheit der Besucher nicht gewährleistet werden könne. Der Sprecher wiederholte bereits Bekanntes: „Die Entscheidung, ob der Schlosspark der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, obliegt nach wie vor dem CJD. Dieser hat die Öffnung ohne eine entsprechende Freistellung von sämtlichen Haftungsrisiken bislang ausgeschlossen.“