Saalfeld. Am 28. Juni wird im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein neuer Landrat/eine neue Landrätin gewählt. Und so läuft es aufgrund der Pandemie ab:

Trotz Corona und allen damit verbundenen Schwierigkeiten gehen die Vorbereitungen zur Landratswahl am 28. Juni voran. Die ersten amtlichen Wahlbenachrichtigungen haben die wahlberechtigten Bürger bereits erreicht, die restlichen gehen in den kommenden Tagen allen Haushalten zu. Auch zur Wahl des Landrates wird es wieder die Möglichkeit der Briefwahl geben. So können ab sofort auf der städtischen Seite saalfeld.de die Online-Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Wahlscheine können zudem von Wahlberechtigten bis zum 26. Juni um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Saalfeld, Bürgerservice, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale schriftlich oder mündlich im Bürgerservice der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax (03671/598369) oder E-Mail (wahlbuero@stadt-saalfeld.de) als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben Wahlberechtigte in diesem Jahr hier nicht die Möglichkeit, ihr Briefwahlrecht direkt vor Ort auszuüben. Auch sollte der Bürgerservice nur in dringenden Fällen für die Beantragung und Abholung der Wahlscheine aufgesucht werden.

Wahlbriefe können per Post an die Stadt gesandt oder in die Briefkästen der Stadtverwaltung (Markt 1 und Markt 6) geworfen werden. Eine Abgabe im Bürgerservice ist nicht möglich. Wer bis zum 7. Juni keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, der hat vom 8. bis zum 12. Juni die Möglichkeit, im Bürgerservice Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt zu nehmen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 8. Juni versandt.