Jens Voigt über Ungerechtigkeiten in der Abwasserentsorgung.

Hinter vielen Punkten im diesjährigen Investitionsplan des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalfeld-Rudolstadt findet sich die Anmerkung „ABK“. Heißt, hier werden Leitungen und Sammler verlegt oder gar neue Ortskläranlagen gebaut, um das letztmalig 2013 geänderte Abwasserbeseitigungskonzept des ZWA umzusetzen, das wiederum auf diversen Bundes- und Landesgesetzen sowie EU-Maßgaben fußt.

Alles bestens geregelt also? Auf dem Papier sicher. Doch es bleiben Widersprüche, die sich ungerecht anfühlen. Denn kleine Orte unter 200 Einwohner fallen in der Regel weiter aus dem ABK, werden also weder an eine der großen zentralen Kläranlagen des ZWA angeschlossen, noch von diesem mit einer eigenen Ortsanlage ausgestattet. Hier wurden die Grundstückseigentümer per Sanierungsanordnung und mit Androhung von Strafgeld aufgefordert, umgehend eine eigene vollbiologische Kläranlage zu errichten. In vielen Orten wie Kleingeschwenda, Munschwitz oder Löhma regte sich dagegen Protest, wurden Widersprüche eingelegt. Erzielt wurde letztlich nur ein Zeitgewinn. In diesem Jahr wird wohl Vollzug erfolgen – und gebaut werden.

Und das eher selten zu Baukosten von unter 10.000 Euro pro Anlage, zu denen auch noch Betriebs- und Kontrollkosten kommen. Insofern sind die 2500 Euro, die der Freistaat als Förderung vergibt, kaum mehr als eine politische Nettigkeit – und von der durchschnittlichen Förderquote für öffentliche Kläranlagen weit entfernt. Unterm Strich zahlen die Bewohner von Kleinstdörfern, die infrastrukturell ohnehin schon benachteiligt sind, beim Abwasser noch mal ordentlich drauf.

Dem ZWA ist daraus kein Vorwurf zu machen. Würde er zur Entsorgung quasi bis zur letzten Milchkanne verpflichtet, kämen schnell zusätzliche Millionen-Ausgaben zusammen, die wiederum die Verbraucher in der Region zu schultern hätten. Es sei denn, die irgendwann mal wieder handlungsfähige Landespolitik meint ihr Dauerversprechen vom Stärken des ländlichen Raumes ernst – indem sie kleine und große, private wie öffentliche Kläranlagen in gleicher Höhe bezuschusst.