Rudolstadt. Städtische Parlamentsausschüsse beraten Satzungsänderung in den kommenden Woche, der Stadtrat entscheidet dann Anfang März

Beschlossen hat das Land Thüringen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im letzten Sommer längst, nun müssen aber die Kommunen nachziehen. In Rudolstadt befassen sich am 18. Februar der Finanzausschuss und zwei Tage darauf der Hauptausschuss mit der Angelegenheit, bevor am 5. März der Stadtrat berät. Konkret geht es um eine 2. Änderungssatzung zu den Straßenausbaubeiträgen in Rudolstadt, denn die Abschaffung trat rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 in Kraft. Sie betrifft, so die zuständige Fachabteilung in der Vorlagenbegründung, allerdings nur solche Maßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten ab dem 1.1.2019 entstanden sind. Die sachlichen Beitragspflichten von Baumaßnahmen, die noch bis Ende 2018 entstanden sind, bestehen weiter fort.

Die neue Satzung soll auch regeln, wie mit bereits erhaltenen Vorauszahlungen für Straßenausbaubeiträge umzugehen ist. Auch hier knüpft eine Rückzahlung an den Stichtag an. Auch Hausaufgaben im Zusammenhang mit der Gebietsreform sind offen.

Beitragsregeln in Remda-Teichel werden zum Jahresende überführt

Die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der aufgelösten Stadt Remda-Teichel ist für den Ablauf des Jahres 2020 vorgesehen. Ab 2021 soll dann Rudolstädter Recht für alle Gebiete gelten. Dafür muss in die Satzung eine Erstreckungsregelung neu aufgenommen werden.

Für die Informationspflichten der Städte und Gemeinden für Ausbaumaßnahmen soll ein neuer Gesetzesbezug eingefügt werden. Finanzielle Auswirkungen sind durch diese Satzungsänderung nicht zu erwarten, denn das Land Thüringen erstattet den Gemeinden auf Antrag diejenigen Beiträge, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie für bereits begonnene Straßenausbaumaßnahmen infolge der Gesetzesänderung Straßenausbaubeiträge nicht mehr erheben dürfen. Darüber hinaus sollen die Gemeinden für zukünftige Maßnahmen auf Antrag einen pauschalierten Anteil an den tatsächlichen Investitionskosten erhalten.