Rudolstadt. Dem Angeklagten - ein bekannter Rudolstädter - wird vorgeworfen, auf einem Parkplatz in der Rudolstädter Weststraße das Moped seiner Ex-Freundin angezündet zu haben.

Es war am Abend des 3. Juni 2018, als auffällig lange und tief ein Hubschrauber über dem Stadtgebiet von Rudolstadt kreiste. Er war im Einsatz bei der Suche nach einem Brandleger. Noch in der Nacht konnte die Polizei einen Ermittlungserfolg vermelden. Der mutmaßliche Täter wurde festgestellt.

Am Donnerstag hatte sich der 46-Jährige, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, vor dem Amtsgericht in Rudolstadt wegen Trunkenheit im Verkehr, Brandlegung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht zu verantworten. Dem Angeklagten, ein dem Gericht auf Grund zahlreicher Verfahren bekannter Rudolstädter, wird vorgeworfen, an diesem Abend gegen 20.30 Uhr auf einem Parkplatz in der Rudolstädter Weststraße das Moped seiner Ex-Freundin angezündet zu haben. Dabei wurden ein weiteres Motorrad und ein Pkw beschädigt. Außerdem soll er unter Einfluss von Alkohol Auto gefahren und bei der Flucht vom Tatort mit seinem Pkw einen Unfall mit erheblichem Sachschaden verursacht haben.

Später wurde das Fahrzeug am Saaleknie in Volkstedt aufgefunden, von dem Mann jedoch keine Spur. Er wurde gegen Mitternacht auf seinem Grundstück festgenommen. Dabei sind bei ihm Brandverletzungen festgestellt worden.

So weit die Fakten zu jener Juni-Nacht in Rudolstadt, bei der es eine groß angelegte Polizeiaktion mit Einsatz von Hubschrauber und Fährtenhund gab. Den Hergang bestätigten am Donnerstag auch mehrere Zeugen.

Brandverletzungen sollen beim Grillen entstanden sein

Allerdings: Der Angeklagte bestreitet die Tat. Die Brandverletzungen habe er sich beim Grillen zugezogen. Er sei an diesem Abend nicht auf besagtem Parkplatz gewesen, ließ er gestern das Gericht wissen. Und lieferte sogleich eine Vermutung: Er hatte das Auto an diesem Tag auf Grund eines Defektes unweit seines Grundstückes abgestellt. Wie immer habe er den Schlüssel und die Zulassung hinter der Sonnenblende deponiert. Er gehe davon aus, dass jemand anderes mit seinem Auto gefahren ist und die Tat ausgeübt hat, „um mir eins auszuwischen und mich als Nebenbuhler auszuschalten“, wie er sagte. Schließlich sei die Beziehung zu seiner Ex-Freundin, der Mopedbesitzerin, schwierig gewesen. Sie habe zu dieser Zeit Drogen konsumiert und immer wieder Kontakt zu ihrem früheren Freund gehabt, mit dem es Auseinandersetzungen und auch Trennungsverfügungen gab.

Die junge Frau, die derzeit in einer Klinik versucht, von den Drogen wegzukommen, war als Zeugin geladen. Sie schilderte, dass der Angeklagte in der Klinik angerufen und vom behandelnden Arzt ein Attest gefordert haben soll, dass sie wegen des Drogenkonsums nicht aussagefähig sei. Außerdem gab es eine Drohung, vor der Klinik stehe ein Bus mit gewaltbereiten Skinheads und Hunden.

Der Verteidiger stellte den Antrag, den Untersuchungshaftbefehl auszusetzen. Dem folgte das Gericht nicht mit der Begründung, der Angeklagte habe massiv versucht, einzugreifen und die Zeugin unter Druck zu setzen. Und noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen.

Die Verhandlung wird am 1. August fortgesetzt.