Rudolstadt. Umstritten war vor dem Schöffengericht weniger die Strafbarkeit der „dritten Halbzeit“, wohl aber, ob Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Rudolstädter Ex-Hooligan bekommt Bewährungsstrafe
Von Henry Trefz
Rudolstadt. Umstritten war vor dem Schöffengericht weniger die Strafbarkeit der „dritten Halbzeit“, wohl aber, ob Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt OTZ testen