Rudolstadt. Gerichtsbericht: Drei Männer zwischen 21 und 28 Jahren sprengen einen Zigarettenautomat in Großhettstedt. Zur Verhandlung gibt es fünf weitere Anklagen gegen sie.

Drei Rudolstädter zwischen 21 und 28 Jahren sitzen neben ihren Verteidigern auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, Ende 2018 unter Drogeneinfluss einen Zigarettenautomaten in Großhettstedt gesprengt und damit die Gefährdung anderer in Kauf genommen zu haben. Zudem stahlen sie den Automateninhalt im Wert von 400 Euro.

Einer der Täter ist zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt gewesen, weswegen die Anhörung in die Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts fällt. Die beiden Mitangeklagten waren 26 beziehungsweise 27 Jahre alt. Den Vorsitz der Verhandlung hat Richter Andreas Spahn.

Der damals 20- und der 27-Jährige trafen sich am Abend vor der Tat bei ersterem. Dabei wurden auch ein paar Lines Crystal gezogen, wie sie sagen. Dann fassten sie den Entschluss, einen Zigarettenautomaten zu sprengen. Sie besuchten den damals 26-jährigen dritten Angeklagten, der in Tschechien erworbene und in Deutschland verbotene Böller besaß, die als Baumaterial für den Sprengsatz dienen. Gemeinsam fuhren sie nach Großhettstedt, um ihre Tat am 15. Dezember 2018 gegen 1.40 Uhr durchzuführen. Die enorme Explosion zerstörte den Automaten vollständig und verbog dessen Standfuß. Es entstand ein Sachschaden von über 2000 Euro.

Angeklagte mehrfach straffällig

Am Verhandlungstag, 21. November, verliest die Staatsanwaltschaft fünf weitere Anklagen gegen die drei Beschuldigten. So war der 21-Jährige 2018 an einem Einbruch in ein Blumengeschäft beteiligt, bei dem Blumen entwendet wurden. Der 27-Jährige wurde 2017 von der Polizei in der Wohnung eines Freundes mit Drogen erwischt. Die soll er für den Freund aufbewahrt haben, er behauptet jedoch, dies unfreiwillig getan zu haben. Weiterhin wird ihm der Einbruch 2019 in das Leitungsbüro eines Pflegedienstes, für den er bis Mitte dieses Jahres arbeitete, vorgeworfen. Er bestreitet dies. Den Vorwurf des illegalen Besitzes der Böller räumt er jedoch ein.

Der 28-Jährige gestand die Vorwürfe, 2018 eine Musik-CD in einem Elektronik-Fachmarkt gestohlen und zwei Schuldscheine von Tankstellen nicht bezahlt zu haben. Alle Rechnungen sind zum Verhandlungszeitpunkt beglichen.

Die Verhandlung gegen die drei Beschuldigten wird am 9. Dezember, 9.30 Uhr, fortgesetzt.