Saalfeld/Rudolstadt. In zwei Fällen war nach Feststellung der Saalfelder Polizei Alkohol im Spiel. Zwölfjähriger Radfahrer in Rudolstadt verletzt.

Unfall zwischen Pkw und Fahrradfahrer

Am Samstagnachmittag kam es zwischen einem Autofahrer und einem Radfahrer zu einem Zusammenstoß in Rudolstadt. Ein 62-Jähriger fuhr mit seinem Madza die August-Bebel-Straße in Rudolstadt von der Marktstraße kommend entlang. An der Kreuzung der Kreuzstraße kam von links ein 12-Jähriger mit seinem Fahrrad und missachtete die Vorfahrt des Mazda-Fahrers.

Trotz einer Vollbremsung durch den 62-Jährigen kam es zur leichten Kollision mit dem Radfahrer, sodass der Junge zu Fall kam. Er wurde durch den Sturz leicht verletzt, am Fahrrad sowie dem PKW entstand leichter Sachschaden.

Unfallflucht unter Alkoholeinfluss

Durch einen aufmerksamen Zeugen konnte am Freitag eine Verkehrsunfallflucht in Unterwellenborn geklärt werden. Ein Anwohner beobachtete, wie eine Autofahrerin beim Parken gegen eine Garage stieß, Sachschaden anrichtete und unerlaubt die Unfallstelle verließ.

Durch Hinweise auf das Kennzeichen gelang es den eingesetzten Beamten, die Fahrzeughalterin an ihrer Wohnanschrift anzutreffen und zum Sachverhalt zu befragen. Die Autofahrerin räumte im Laufe des Gesprächs die Fahrt ein, sodass eine entsprechende Strafanzeige gefertigt wurde.

Während der Maßnahmen wurde Alkoholgeruch bei der Frau festgestellt- ein zu dem Zeitpunkt durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1 Promille. Zur Bestimmung des Alkoholisierungsgrades zum Unfallzeitpunkt wurden mehrere Blutproben im Krankenhaus entnommen, weiterhin wurde der Führerschein sichergestellt. Am Auto sowie der betroffenen Garage entstand nicht unerheblicher Sachschaden.

Pedelecfahrer mit mehr als drei Promille

In der Sonntagnacht wurde ein Pedelecfahrer in der Saalfelder Kapellenstraße durch die Polizei kontrolliert. Hierbei stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der 35-Jährige unter Alkoholeinfluss unterwegs war.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille, sodass ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobe im Krankenhaus entnommen wurde.

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