Saalfeld/Rudolstadt. Wegen des unerlaubten Herstellens und Besitzens von Betäubungsmitteln musste sich ein Mann aus Saalfeld vor Gericht verantworten.

Wegen des unerlaubten Herstellens und Besitzes von Betäubungsmitteln musste sich gestern ein Mann aus Saalfeld verantworten. Er zog Marihuana-Pflanzen auf einem Gartengrundstück in Saalfeld und verwertete sie. Wie Richter Andreas Spahn festhielt, wurde die nicht geringe Menge des Rauschgifts um das 58-fache überschritten. Wie der Angeklagte aussagte, sei es ausschließlich für den eigenen Bedarf gewesen.

Der 54-Jährige sei seit 25 Jahren abhängig, wie er selbst einräumte. Seit Beginn der Verhandlung zeigte er sich geständig, sprach ruhig, wirkte gesetzt. Aus eigener Initiative heraus suchte er immer wieder Hilfe in Beratungsstellen für Drogenabhängige. Seit 2004 ist er Klient bei der Diakonie. Ambulante und stationäre Behandlungen initiierte er eigenständig. Jedoch wurde der Angeklagte immer wieder rückfällig.

Seit drei Wochen habe er allerdings kein Marihuana mehr zu sich genommen, wie er selbst aussagt. Mit einer Hausmeisterstelle versucht der gelernte Elektromonteur derzeit wieder ins Berufsleben zu finden. Noch immer besucht er eigenmotiviert die Beratungsstelle. Alkohol nimmt er zu sich. „Und Tabak. Viel Tabak“, sagte er aus. Die Staatsanwaltschaft erkennt seine eigenen Bemühungen, aus der Sucht herauszukommen, an. Ebenso wird berücksichtigt, dass er keinerlei Vorstrafen habe. Sie beantragten daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt ein Jahr und sechs Monate für angemessen, ebenfalls auf Bewährung. Er werde es aus der Sucht schaffen, ist der Verteidiger zuversichtlich. Und auch der Angeklagte selbst sagte vor der Urteilsverkündung: „Ich bin willens, das Thema abzuschließen.“

Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung und einige Auflagen, wie die regelmäßige Meldung bei Beratungsstellen - so lautete das Urteil in diesem Fall, das so auch angenommen wurde. Auf Rechtsmittel wird verzichtet.

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