Katzhütte. Allerdings hielt das Gericht auch eine weitere Zusammenarbeit mit dem abgewählten Michael Zimmer für der Gemeinde nicht zumutbar.

Bürgermeister Wilfried Machold hat kurz vor der Konstituierung des Ende Mai neu gewählten Gemeinderates und der damit nötigen Neuwahl eines Beigeordneten – die Sitzung ist für den 26. Juni anberaumt – erstmals eine bereits seit dem 28. Mai, also seit mehr als vier Wochen feststehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera öffentlich kommentiert. In einer von Gemeinderätin Martina Walther verbreiteten Presseerklärung verweist er auf den Beschluss des Gemeinderates zur Abberufung Michael Zimmers und den Widerspruch Michael Zimmers beim Verwaltungsgericht in Gera, wo dieser zugleich die Aussetzung des Vollzugs beantragt hatte. Dann zitiert Machold den Gerichtsbeschluss, wonach der Antrag abgelehnt sei, um in weiteren Erläuterungen auf die allgemeinen Möglichkeiten einzugehen, die zur Abwahl eines Beigeordneten führen können.

Michael Zimmer lässt neue Kandidatur offen

Sabine Kraft-Zörcher, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, erklärt für ihren Mandanten Michael Zimmer die Rahmenbedingungen um die juristische Auseinandersetzung. Demnach hatte das Gericht dem alten Gemeinderat untersagt, Anfang Mai einen neuen Beigeordneten zu wählen. Gleichzeitig habe man, wie auch Machold zitiert, festgestellt, dass diese Umstände (…) in nachvollziehbarer Weise den vom Gemeinderat gezogenen Schluss rechtfertigen, dass das erforderliche Vertrauensverhältnis zum Beigeordneten nicht mehr besteht und eine Abberufung notwendig erscheint. Ein Hauptsacheverfahren fand nicht statt, weil im Verwaltungsrecht sich Dinge durch Wegfall der Rahmenbedingungen, hier das Ende der Legislatur selbst erledigen können.

Die Anwältin allerdings sieht das Thema längst noch nicht als ausgestanden an: So könne ihr Mandant Michael Zimmer, der wieder in den Gemeinderat gewählt wurde, erneut als Beigeordneter kandidieren und im Fall einer Wahl auch sein Mandat ausüben.

Spätestens dann werde zu klären sein, ob ein Gemeinderatsmitglied das Recht auf jedwede (politisch anderslautende) Meinungsäußerung dadurch verliere, dass es Beigeordneter sei. Dieses Amt verpflichte, so Kraft-Zörcher, nur dann zur Loyalität gegenüber der Gemeinde, dem Gemeinderat und dessen jeweiligen Beschlusslagen, wenn der Beigeordnete den Bürgermeister in dessen Verhinderungsfall tatsächlich vertrete.

Die Frage, ob Michael Zimmer in der nächsten Woche als Beigeordneter kandidiert, wollte dieser auf Anfrage dieser Zeitung noch nicht beantworten. Diese Entscheidung werde aber vor der Sitzung getroffen.