Rudolstadt. Schöffengericht verhandelt Vorwürfe gegen einen gerichtsbekannten Rudolstädter.

Spießgeselle oder Unschuldslamm, diese Frage versuchte gestern Morgen das Schöffengericht in Rudolstadt zu klären.

Die Staatsanwaltschaft hält folgenden Tathergang für erwiesen, sodass sie diesbezüglich Anklage erhoben hat: Zwischen dem 3. und 6. November 2017 soll der Angeklagte Roman R.* aus einer Gartenhütte mit Schuppen im Herrmannstal, einem Waldgebiet nördlich von Rudolstadt, eine erhebliche Menge an Waldarbeiterausrüstung im geschätzten Gesamtwert von 1900 Euro gestohlen haben. Auf die Schliche kam ihm die Polizei dadurch, dass sie einen Waldarbeiterhelm bei ihm sicherstellte. Die Durchsuchung von R.s Wohnung und Garten war angeordnet worden, weil Silvio S.*, ein Bekannter von R. bei einer anderen Polizeiaktion diverse Gegenstände benannt hatte, die ihm R. zum Kauf angeboten hatte. Es konnte der Schluss gezogen werden, dass die Gegenstände zur Beute aus dem Herrmannstal gehören.

Roman R. bestreitet gar nicht, dabei gewesen zu sein, als die Gegenstände aus der Hütte getragen wurden, er selbst habe seinem Bekannten Tom T.* geholfen, der hierbei um Hilfe gebeten hatte. Tom T. habe erklärt, die Dinge gehörten eigentlich seinen Großeltern, die aber zu alt seien, um die Ausrüstung noch nutzen zu können. Sie hätten auch den Schlüssel zur Hütte verlegt, sodass man sich damit behelfen müsse, die sechs Schrauben des Schließblechs zu entfernen, um in die Hütte zu gelangen.

Zeugen unter Verdacht unredlicher Aussagen

Er habe, so Roman R. auf die Nachfragen von Richter und Staatsanwältin, gesagt bekommen, dass Tom T. das Schließblech entfernt habe und habe gesehen, wie er es wieder anschraubte. Dazwischen sei er mit dem Transport der Ausrüstung von einem Platz vor der Hütte zum Waldweg befasst gewesen.

Welche Rolle eine in der Hütte sichergestellte Cola-Flasche spielt, an der die Ermittler offenbar sowohl T.s als auch R.s DNA gefunden haben, wird zunächst nur gestreift.

Silvio S., der die Sache ins Rollen brachte, präsentiert im Gerichtssaal eine Version der damaligen Vernehmung, die sich anders anhört und bleibt auch dann bei ihr, als sich Richter und Zeuge in der Belehrung zu den Wahrheitspflichten darüber einig sind, dass Silvio S. keine weiteren Verfahren wegen Falschaussage mehr gebrauchen könne. Auch die zweieinhalb Jahre Haft, zu denen der Richter Silvio S. unlängst verurteilte, kommen kurz zur Sprache. Trotzdem will sich Silvio S. in der Polizeivernehmung nicht von sich aus zu konkreten Teilen der vermeintlichen Beute geäußert haben. Er selbst sei ja auch beim Sicherstellen dabei gewesen – mit dem Satz erntet er zunächst Überraschung und dann Verwirrung, denn er meint den Abtransport von Dingen aus einer offensichtlich verlassenen und verwahrlosten Hütte in der Gustav-Freytag-Straße, die ganz woanders liegt.

Die in der Sache ermittelnde Polizistin wiederholt ihre Angaben aus dem November 2017, muss aber auf die Frage des Verteidigers, ob der Helm jemals in irgendeiner Form als tatsächlich zur Herrmannstal-Beute zugehörig eingestuft wurde, den Kopf schütteln.

Wie nun dieser Helm in Roman R.s Wohnung gelangte, wer ihn womöglich als temporärer Mitbewohner mitgebracht und dort gelassen hat, versucht das Gericht am Vormittag zu klären, hat aber Ärger mit Zeugen, die nicht erscheinen.

Dann kommt Tom T. doch noch, erklärt aber, seine Oma habe nur den Garten ums Haus und weiter nichts. Von dieser Hütte habe ihm Roman berichtet und auch gefragt, ob er bei ihm Dinge lagern könne, doch beides habe er abgelehnt. Doppelte DNA-Spuren an einer Cola-Flasche seien aber durchaus möglich. Am 5. August will das Schöffengericht hierzu ein Urteil fällen. Die Aufhebung des vor einem halben Jahr ergangenen Haftbefehls wird abgelehnt. *Namen geändert