Die Nutzungsvereinbarung für „Onlineauskunft aus den Daten des Liegenschaftskatasters“ erspart den Weg von Leutenberg nach Saalfeld.

Leutenberg. Mal eben nachschauen, wo genau der Garten des Nachbarn beginnt oder wem die Brachfläche gegenüber gehört – für solche und ähnliche Auskünfte müssen Einwohner und Firmen in der Gemeinde Leutenberg nicht mehr ins Saalfelder Katasteramt – neuerdings Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation genannt – fahren.

Statt den doch aufwendigen Weg in die Saalfelder Dürerstraße zu nehmen, können sie die Informationen auch einfach im Leutenberger Rathaus abrufen lassen, wie die Stadtverwaltung jetzt noch einmal erläuterte. Möglich macht das eine Vereinbarung zur Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens „Onlineauskunft aus den Daten des Liegenschaftskatasters“ (ONKLIKA), die bereits vor geraumer Zeit zwischen der Stadt Leutenberg und dem Freistaat Thüringen geschlossen wurde.

Damit ist Leutenberg berechtigt zum Abruf von Daten des Liegenschaftskatasters, jedoch ausschließlich zum Zweck der gesetzlichen Aufgabe „Erteilung von Auszügen und Auskünften“ gemäß Thüringer Katastergesetz. Die Weitergabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist jedoch nur an Personen mit einem nachgewiesenen berechtigten Interesse zulässig und kostenpflichtig. Rechtsgrundlage hierfür ist die Thüringer Kostenordnung für Leistungen der Katasterbehörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürKostOKat). Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können in der Stadtverwaltung Leutenberg angefordert werden, und zwar in der Kämmerei bzw. Liegenschaftsverwaltung bei Roswitha Trost.