Saalfeld/Rudolstadt. Gerichtsbericht: Zwei Bad Langensalzaer verprügelten Rudolstädter in seiner Wohnung. Küchenbeil war eine Tatwaffe.

Ein Urteil wurde gestern in dem Fall gesprochen, in dem zwei Männer aus Bad Langensalza einen Rudolstädter in seiner Wohnung geschlagen und getreten haben (Zeitung berichtete).

Die Hauptverhandlung war unterbrochen worden, weil die letzten Urteile im Strafrecht zur Bildung einer Gesamtstrafe führen sollten. Am zweiten Verhandlungstag lagen die Urteile dem Gericht schließlich vor. Richter Andreas Spahn verlas sie. Die Taten der vorbestraften Angeklagten Armin A.* und Bernd B.* sind verschieden und breit gefächert, reichen von Raub über Körperverletzung bis hin zu Betrug und unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln.

Wie die Staatsanwaltschaft ausführt, sei der geschädigte Rudolstädter Erwin E.* überzeugend vor Gericht aufgetreten, Aussagen der Nachbarn stützen seine Ausführungen zum Tathergang. Ein Teilgeständnis hätten beide abgelegt, jedoch sagten sie aus, dass Erwin E. zuerst zugeschlagen habe. Während die Staatsanwaltschaft bei Armin A. Eifersucht und gekränkte Eitelkeit als Motiv sieht, da seine Ex-Freundin bei Erwin E. wohne – jedoch ohne eine Beziehung zu ihm zu haben – wird Bernd B. vorgeworfen, ohne persönlichen Hintergrund mitgeprügelt zu haben. Entkräftet werden konnte die bisherige Annahme, dass ein Schlagring zum Einsatz kam. So blieb als zusätzliche Tatwaffe das Küchenbeil bestehen. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer enormen Brutalität, die angewandt wurde, sodass der Geschädigte sogar willens war, vor Todesangst aus dem Fenster zu springen. Jedoch wurde er von einem der Angeklagten zurückgehalten.

Die Verteidiger der Angeklagten bezweifeln die Glaubwürdigkeit des Geschädigten und plädieren dafür, die beiden Angeklagten nicht zu verurteilen. Bernd B. gibt als letztes Wort an, niemanden angegriffen zu haben. Er habe Konflikte zu vermeiden versucht. Armin A. sagt, dass er sich lediglich verteidigt habe und dass er den Verlauf der Auseinandersetzung bedaure.

Richter Spahn und die Schöffen zogen sich eine gute dreiviertel Stunde zur Beratung zurück. Bei der Urteilsverkündung wurden beide Täten für schuldig erklärt. Armin A. erwartet eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Bernd B. bekommt eine Gesamtstrafbildung von einem Jahr und zehn Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. * Namen geändert