Saalfeld/Rudolstadt. Aus den Gewässern im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt darf kein Wasser mehr entnommen werden. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Aufgrund der andauernden Trockenheit und der geringen Wasserführung in den Gewässern weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass bis auf weiteres eine Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen mittels Pumpen oder Schläuchen verboten ist. Das teilte das Landratsamt am Dienstag mit.

Sachgebietsleiter Thomas Feuerstein: „Das Verbot zur Wasserentnahme greift auch in den Fällen, in denen die Wasserentnahme in der Vergangenheit durch eine wasserrechtliche Erlaubnis gestattet wurde“ Das Verbot der Wasserentnahme sei notwendig, da das Niederschlagsdefizit der vergangenen Monate zu sehr geringen Abflüssen in den Oberflächengewässern geführt hat.

Die Wasserführung liege gegenwärtig deutlich unter dem langjährigen mittleren Niedrigwasserabfluss für diese Jahreszeit. Das Wasserentnahmeverbot gilt zunächst bis zum 31. Oktober.

Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen. So sind Wasserentnahmen aus der Saale weiterhin gestattet, da der Mindestwasserabfluss hier wegen der Steuerung durch die Saaletalsperre gesichert ist. Benötigt wird dafür aber eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde.

Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.