Drohende Gesteinsabbrüche zwischen Sperrmauer und Lothramühle erzwingen sofortiges Handeln.

Hohenwarte/Saalfeld. Entlang der Landesstraße 2385 zwischen der Sperrmauer der Hohenwarte-Talsperre und der Lothramühle sind vom Dienstag an und voraussichtlich bis zum 14. Februar dringende Hangsicherungsarbeiten erforderlich. Die Strecke wird deshalb kurzfristig für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt, teilt das Landratsamt mit.

Lediglich für Rettungskräfte und Polizei ist ein Befahren möglich, der Winterdienst wird dafür abgesichert. Der Verkehr wird ab Kaulsdorf über Hockeroda , Leutenberg, Steinsdorf, Lothra, Drognitz und Reitzengeschwenda weitläufig umgeleitet. Keine bessere Lösung in Sicht Sollten bei anhaltendem Winterwetter starker Schneefall und Schneeverwehungen ein Durchkommen auf der Umleitung unmöglich machen, wird laut Landratsamt eine kurzfristige Verkehrsfreigabe auf der Baustelle angestrebt. Seitens der Straßenbauverwaltung des Landes und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wird um Rücksichtnahme, Verständnis und Geduld gebeten, denn eine bessere Lösung als die sofortige Baumaßnahme unter Vollsperrung gibt es nach Maßgabe der aktuellen Erkenntnisse nicht. Deshalb hat auch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises dem Vorhaben des Landes zugestimmt.

Die kleinste Bohranlage braucht fünf Meter Platz

Für das sofortige Handeln spricht zudem, dass wegen der verschobenen Winterferien und der anhaltenden Schulschließungen zumindest der Schülerverkehr nicht betroffen sei. Nach Einschätzung der Behörden sind die Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr vor herabstürzendem Gestein zwingend erforderlich. Nach mehreren Meldungen von Steinschlägen und Rutschungen hatte eine Begehung durch das Landesamt im Dezember eine weitere Stelle offenbart, wo Gestein akut abzustürzen droht. Die geplanten Baumfällungen sind aus Arbeitsschutzgründen nur bei Vollsperrung möglich. Weiterhin sind die Bohrarbeiten nur maschinell ausführbar, da es für die benötigten Nagellängen und Bohrdurchmesser kein manuelles Bohrgerät gibt. Die kleinste Bohranlage braucht fünf Meter Platz, somit kommt eine halbseitige Sperrung wegen der schmalen Straße nicht in Betracht. Da eine längerfristige Sperrung der L 2385 vermieden werden solle – andernfalls wären Sachbeschädigungen und Personenschäden nicht auszuschließen – komme nur die sofortige Gefahrenbeseitigung als logischer Schritt in Frage, heißt es abschließend in der Mitteilung.