Das Argument, ein Zebrastreifen in der Saalfelder Hüttenstraße sei „aus rechtlichen Gründen“ nicht machbar, erregt meinen Widerspruch. Es gibt keine „Lex Hüttenstraße“, es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass ...

Das Argument, ein Zebrastreifen in der Saalfelder Hüttenstraße sei „aus rechtlichen Gründen“ nicht machbar, erregt meinen Widerspruch. Es gibt keine „Lex Hüttenstraße“, es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass über die Hüttenstraße kein Zebrastreifen führen darf. Was es gibt, sind allgemeine Richtlinien für viele Fälle, die für diesen einen Fall angewendet werden. Und zwar von Menschen. Es entsteht ein subjektiver Faktor, es entstehen Auslegungs- und Anwendungsspielräume. In Bauverwaltungen wissen sie das: Dort ist die Frage, ob sich ein Bauvorhaben im Innen- oder im Außenbereich befindet, immer mal wieder Auslegungssache. Oder eine Frage des Willens. Oder eine der Lobby. Zurück zur Hüttenstraße: Dank der erstarkenden Elternlobby, die nun auch die Öffentlichkeit sucht, hat es bereits eine Akzentverschiebung gegeben. Nun heißt es, es werde nach „der für die Schüler sichersten Variante“ gesucht. Logisch wäre es absurd, wenn die „für die Schüler sicherste Variante“ nicht auch die rechtssichere Variante ist. Oder anders gefragt: Welcher Verkehrsrichter erklärt eine von Fachleuten als die sicherste erklärte Variante als rechtswidrig? Niemand, der Verantwortung trägt, nimmt die zweitbeste Variante auf seine Kappe! Also, liebe Fachleute in der AG Verkehr, versteckt Euch nicht hinter dem Recht! Klärt die fachlich sicherste Variante für die Schüler und die Hüttenstraße und vertraut darauf, dass es am Recht nicht scheitern wird.