Als die Kreissparkasse ihre großformatige Leuchtreklame mit wechselnden Bildern zuerst in Pößneck, dann in Neustadt und später auch in Schleiz installierte, gab es so manche Diskussion.

Die Werbung könnte Kraftfahrer ablenken und wäre an Wintertagen zu hell.

Auch die Werbung auf dem Telekom-Verteilerkasten an der Straßenkreuzung zwischen Landratsamt, Kreissparkassenzentrale und Duden-Gymnasium in Schleiz ist etwas Neuartiges in der Region. Auch sie könnte manchen Autofahrer, der schon seine Probleme damit hat, aus den schräg platzierten Kurzzeitparkplätzen vor der Kreisverwaltung auszuparken, ablenken. Doch seitens der Polizei, der Stadt- und der Kreisverwaltung sieht man keine verkehrsrechtlichen Probleme.

Ein Vorteil der Gestaltung ist, dass ein grauer Kasten bunt wurde. Doch weil es vermutlich nicht der letzte Verteilerkasten in Schleiz sein dürfte, der für Werbung genutzt wird, ist es an der Zeit, dass der städtische Bauausschuss seine 1992 beschlossene Gestaltungssatzung an heutige Möglichkeiten anpasst. Denn nicht nur die Art von Werbung hat sich seitdem verändert. Geregelt werden sollte beispielsweise auch, inwieweit mit Werbefolien bauliche Missstände verdecken oder Fassaden mit Photovoltaikmodulen verkleidet werden dürfen. Es gibt zwar wichtigere Probleme, doch geregelt werden sollten die Gestaltungsmöglichkeiten schon. Sonst droht Unordnung.

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