Schleiz. Als Schutzmaßnahme vor der Geflügelpest hat die Kreisverwaltung des Saale-Orla-Kreises einen Allgemeinverfügung erlassen. Diese Ortschaften gelten als Risikogebiete.
red
Schleiz. Als Schutzmaßnahme vor der Geflügelpest hat die Kreisverwaltung des Saale-Orla-Kreises einen Allgemeinverfügung erlassen. Diese Ortschaften gelten als Risikogebiete.
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