Tanna. Feierlichkeiten während des muslimischen Fastenmonats können aufgrund der Auflagen wegen des Coronavirus nicht öffentlich begangen werden.

Für Christen ist Ostern der höchste Feiertag und viele sehnen sich danach, ebendieses Fest mit anderen Gläubigen in der Gemeinde zu feiern. Dass das durch die Auflagen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie jedoch nicht möglich ist, gerüchtehalber aber das muslimische Ramadan-Fest öffentlich gefeiert würde, verunsichert.

So wandte sich Leserin Marleen Schiebel aus Tanna mit einem Anruf am Dienstagmorgen an die Redaktion der OTZ in Schleiz. „Ich bin gläubige Christin und würde gerne wissen, ob es stimmt, dass der Ramadan öffentlich gefeiert werden darf“, fragte sie. Denn aus Videos und anderen Botschaften aus sozialen Netzwerken werde der Eindruck erweckt, dass dies tatsächlich so sei. Deshalb wolle sie eine Antwort auf diese Fragestellung von einem Medium, dem sie vertraue. Und diese erhielt sie: Nein, für das Ramadan-Fest wird es keine Ausnahmeregelungen geben. Das hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), vor wenigen Tagen ausdrücklich verlauten lassen. Auch der Zentralrat der Muslime hat die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen im Vorfeld des Ramadan-Festes bereits zugesagt. Die Politisierung religiöser Feiertage sei eines der Übel, mit denen auf den sogenannten sozialen Netzwerken Stimmung gemacht werde. Der Ramadan beginnt allerdings erst am 23. April, die bisher gültige Allgemeinverfügung gilt nur bis einschließlich 19. April. Wie danach die Kontaktbeschränkungen aussehen werden, hängt von den politischen Entscheidungsträgern ab.