Bad Lobenstein. Aus dem Gerichtssaal Mann aus Sparnberg fühlt sich von seinem ehemaligen Chef völlig missverstanden

War es am Ende lediglich ein Missverständnis, das zum Prozess am Amtsgericht in Bad Lobenstein führte? Ein 41-jähriger Mann aus Sparnberg hatte bei seinem ehemaligen Arbeitgeber ausstehenden Lohn eingefordert. Das tat er ganz persönlich, indem er an einem Sonntagnachmittag im März diesen aufsuchte.

Den Inhalt des Gespräches kennen nur der 41-jährige Angeklagte sowie dessen 43-jähriger ehemaliger Chef. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft jedenfalls findet sich der Satz: „Wenn ich bis Mittwoch mein Geld nicht habe, schicke ich jemanden vorbei.“ Das wurde als versuchte Nötigung bewertet.

Der 15. des Monats sei eigentlich als Zahltag für den Lohn vereinbart gewesen, schildert der Angeklagte dem Gericht. „Doch das Geld kam öfter nicht pünktlich.“ Wie im März. Als er beim Chef daher auf der Matte stand, habe dieser lediglich ­gemeint, dass er gerade kein Geld da habe, sonst würde er es ihm geben. Also sei er unverrichteter Dinge wieder abgezogen und habe gemeint, dass er auch jemanden vorbeischicken könne, um es abzuholen, schildert der Angeklagte. Das habe er jedoch nicht als Drohung geäußert.

Kurz nach diesem Gespräch flatterte die fristlose Kündigung ins Haus. Es ging vors Arbeitsgericht mit dem Ergebnis, dass die Entlassung zunächst in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden musste. „Mein neuer Chef hat dann einen Anruf bekommen, in dem ich schlecht gemacht worden bin“, ist vom Angeklagten weiter zu hören.

Der Angeklagte habe ihm ein Ultimatum gesetzt, beschreibt der ehemalige Chef als Zeuge das Gespräch. Wenn das Geld bis dahin nicht gezahlt werde, „brennt er mir die Hütte ab“, will der 43-Jährige gehört haben. „Da habe ich es mit der Angst bekommen, ich habe eine Familie mit zwei Kindern.“ Daher sei er zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet.

Schon vor zwei Jahren hatte der Angeklagte bei dem vermeintlich Bedrohten mal gearbeitet, erfährt das Gericht. „Seine Arbeit hat funktioniert“, äußert sich der Zeuge positiv über den Angeklagten. Dann sei der Mitarbeiter aber längere Zeit wegen Krankheit ausgefallen und somit nach sechs Wochen kein Lohnempfänger mehr gewesen. Hier beginnen die Widersprüche. Der Angeklagte meint, nur vier Wochen krank gewesen zu sein, womit noch Lohn für zwei Wochen ausgestanden habe. „Ich lasse alles über ein Büro machen“, räumt der Zeuge ein, dass es Missverständnisse gegeben haben könnte.

Noch einmal beteuert der Angeklagte, dass er lediglich gemeint habe, jemanden zum Lohnabholen beim Chef vorbeischicken zu wollen, „weil ich mit ihm nichts mehr zu tun haben wollte“. Dann plötzlich erfuhr er von der Anzeige.

Das Gericht beschließt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren vorläufig gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen. Wird der Betrag bis Jahresende an die Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein entrichtet, schließt sich der Aktendeckel in diesem Fall endgültig.