Tanna. Stadtrat ändert die Hundesteuersatzung ab 2020

Der Stadtrat Tanna hat am Donnerstagabend einstimmig die überarbeitete Hundesteuersatzung der Stadt beschlossen. Nach Genehmigung und amtlicher Veröffentlichung soll diese dann ab 2020 gelten, sagte Vizebürgermeister Ralf Hüttner (Freie Wähler), der die Sitzung vertretungsweise leitete.

Eine Erhöhung der Steuersätze sei nicht vorgenommen worden, ergänzte Kämmerin Tina Friedel. So haben Halter künftig weiterhin jährlich 45 Euro für den ersten, 70 Euro für den zweiten und 100 Euro für jeden weiteren Hund zu entrichten. Für den ersten gefährlichen Hund verlangt die Stadt demnächst 500 und für jeden weiteren 900 Euro.

Die Überarbeitung der Hundesteuersatzung wurde aus mehreren Gründen erforderlich. Zum einen kann ein Hund nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nicht nur aufgrund seiner Rasse als gefährlicher Hund eingestuft werden. Vielmehr gelten Hunde erst dann als gefährliche Hunde, wenn nach ihrer Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaften eine erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen oder für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Des Weiteren war die Hundesteuer der Stadt Tanna bis dato als Jahresaufwandssteuer deklariert, was gelegentlich zu Diskussionen führte. Künftig werde Steuerpflicht wie in Schleiz und Bad Lobenstein nicht mehr pro Jahr, sondern quartalsweise geregelt, um Hundehaltern entgegen zu kommen, die ihren Hund mitten im Jahr an- oder abmelden. Als besseres Verwaltungsmittel gegen Hundehalter, die nachweislich Hunde halten, aber ihrer Anzeigepflicht trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht nachkommen, dient die An- oder Abmeldung von Amtswegen.