Tanna. Stadtrat beschließt Personalschlüssel für Kindertagesstätte und Satzung zu Erschließungsbeiträgen

Der Stadtrat von Tanna hat am Donnerstagabend in seiner Sitzung den Personalschlüssel für den DRK-Kindergarten „Tannaer Zwergenland“ beschlossen.

Demnach werden für die 139 Kinder in der Einrichtung im Kindergartenjahr 2019/2020, das im August 2019 startet und im Juli 2020 endet, 17,125 Vollbeschäftigteneinheiten bereitgestellt. Das entspricht einer monatlichen Betreuungszeit von 685 Stunden. Damit verringert sich die Anzahl der Betreuungsstunden trotz kon­stanter Kinderzahl leicht. Das ist darauf zurückzuführen, dass sich die Altersstruktur leicht ändert. Für ältere Kinder ist der Betreuungsschlüssel geringer als für jüngere, erklärte Bürgermeister Marco Seidel (parteilos). Der Personalschlüssel wurde mit dem Träger der Einrichtung einvernehmlich nach dem Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz ermittelt und wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Die Kosten für die Betreuung der 139 Kinder im Zwergenland belaufen sich auf rund 832.000 Euro. Aktuell hat die Kindertageseinrichtung des DRK in Tanna noch einen freien Platz.

In einem weiteren Beschluss hat sich der Stadtrat Tanna bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ausgesprochen. Die Gemeinde sei per Gesetzt verpflichtet, dafür eine Satzung zu erlassen. Erschließungsbeiträge müssen demnach zu 90 Prozent nach einem Verteilungsschlüssel von den Grundstückseigentümern gezahlt werden, die Gemeinde selbst könne nur zehn Prozent der Kosten mittragen. Einen höheren Prozentsatz ließe die Haushaltskonsolidierung nicht zu. „Erschließungsbeiträge tun definitiv weh“, sagte Bürgermeister Seidel. Es handle sich dabei in der Regel um hohe vierstellige oder niedrige fünfstellige Summen, welche die Grundstückseigentümer für eine Ersterschließung ihres Grundstückes aufbringen müssten.

Erschließungsbeiträge würden nur fällig, wenn Neuanlagen gemäß des Bebauungsplanes erfolgen würden. Der Verteilerschlüssel ergibt sich aus der Größe der Grundstücksfläche und der im B-Plan festgeschriebenen Geschossflächenzahl, welcher pro Grundstück ermittelt wird. Auf Grund der Komplexität wird die Beitragsberechnung von einem kommunalen Dienstleistungsbüro übernommen.

Die verabschiedete Satzung über die Erschließungsbeiträge orientiert sich an dem Muster des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, welches sich ebenfalls in den Satzungen der Nachbargemeinden wiederfindet. Auch diese haben in ihrer Erschließungsbeitragssatzung den Mindestanteil der Gemeinde an dem beitragsfähigen Erschließungsaufwand von zehn Prozent festgesetzt.