Schloßig. Für den weiteren Wochenverlauf im Altenburger Land besteht hohe Waldbrandgefahr: Rauchen im Wald ist untersagt, auch die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern.
Auch die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern ist inzwischen verboten.
Foto: Jana Borath
Schloßig. Für den weiteren Wochenverlauf im Altenburger Land besteht hohe Waldbrandgefahr: Rauchen im Wald ist untersagt, auch die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern.