Altenburg. AltenburgMit der letzten Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist es nunmehr möglich, auch bei einer Jahresforderung von über 20 Euro eine Jahreszahlung der Straßenreinigungsgebühren zu beantragen. Der Jahresbetrag wird dann, entgegen der ...

Mit der letzten Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist es nunmehr möglich, auch bei einer Jahresforderung von über 20 Euro eine Jahreszahlung der Straßenreinigungsgebühren zu beantragen. Der Jahresbetrag wird dann, entgegen der bisherigen Verfahrensweise zum 15. Februar jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig.

Ein entsprechender Antrag kann in der Stadtverwaltung Altenburg, Referat Bauverwaltung und Bauordnung bei Frau Seiler-Talakovics (Dienstgebäude Neustadt 7, Zimmer 2.11) gestellt werden.

Darüber hinaus informiert die Stadtverwaltung darüber, dass Bürger sich zukünftig bei Beschwerden und Anregungen bezüglich der öffentlichen Straßenreinigung ebenfalls direkt an Frau Seiler-Talakovics wenden können. Telefonisch ist sie unter Telefon 03447 / 594631 erreichbar.