Nur Einzelunterricht an der Musikschule Altenburger Land

Musikschullehrer Holger Runge – hier mit Violinen-Schülerin Luise Hofmann – kann weiterhin Einzelunterricht geben.

Musikschullehrer Holger Runge – hier mit Violinen-Schülerin Luise Hofmann – kann weiterhin Einzelunterricht geben.

Foto: Andreas Bayer

Altenburg.  Kurse und Gruppenangebote sind coronabedingt in Schmölln und Altenburg nicht möglich.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Altenburger Land ist der Musikschulbetrieb derzeit auf Einzelunterricht beschränkt. Bisher in Kleingruppen mögliche Kurs- und Gruppenangebote wie Ballett, musikalische Früherziehung, Musikgarten, Klassenmusizieren, Instrumentenkarussell, Orchester oder Chor wurden bis auf Weiteres eingestellt. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Gebührenabrechnung wird gestoppt

Die Gebührenabrechnung ab November 2020 bis zur Wiederaufnahme der Kurse/des Gruppenunterrichts wird mit sofortiger Wirkung gestoppt, so dass für diese Zeit keine Musikschulgebühren berechnet werden. Hingegen nicht von der Gebührenzahlung befreit sind monatliche Mietgebühren für Leihinstrumente im Fach Klassenmusizieren, sofern die Instrumente für Übungszwecke zur Verfügung stehen. Die Höhe der Mietgebühr ist auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen.

Gebühren für den stattfindenden Einzelunterricht sind wie bisher zu entrichten. Wenn die Kurse beziehungsweise der Gruppenunterricht wieder möglich sind, erhalten die Musikschüler von der Musikschule einen neuen Gebührenbescheid. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Kursgebühren wieder fällig.

Familien, die per Lastschrift zahlen, müssen nichts veranlassen, da der Lastschrifteinzug automatisch ausgesetzt oder im Fall der Gebührenpflicht für Mietinstrumente im Fach Klassenmusizieren auf die Höhe der Mietgebühr angepasst wird. Wer per Dauerauftrag oder Überweisung bezahlt, soll die Zahlungen ab sofort aussetzen. Wer über ein Mietinstrument verfügt, passt seinen Dauerauftrag an und bezahlt nur die Mietgebühr weiter. Sollte das Aussetzen oder Anpassen der Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen und ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen, so kann dies mit der Musikschule geklärt werden.

Die Musikschule informiert auf ihrer Webseite www.musikschule-altenburgerland.de über den Schulbetrieb und Einschränkungen. Persönliche Termine in den Sekretariaten der Schulteile sind nicht mehr möglich.

Schulteil Altenburg, Telefon 03447/31 50 55; Schulteil Schmölln, Telefon 034491/2 24 82,

E-Mail: musikschule@altenburgerland.de.