Altenburg/Schmölln. Beim Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft kann sogar eine Sammelanlieferung von mehreren Haushalten beantragt werden.

Im Herbst fallen allerhand pflanzliche Abfälle an. Im Altenburger Land ist das Verbrennen dieser Abfälle verboten. Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist in der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung geregelt. Danach dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nur auf die in dieser Verordnung vorgesehene Art und Weise beseitigt werden. Die Beseitigung der Pflanzenabfälle hat durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen auf den betreffenden Grundstücken zu erfolgen. Gegebenenfalls ist vorher der Grünschnitt durch Häckseln oder Schreddern zu zerkleinern. Bei der Beseitigung dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Ist das Verrotten pflanzlicher Abfälle auf den Grundstücken nicht möglich, müssen sie dem Landkreis überlassen werden. Möglichkeiten der Entsorgung bieten die Recyclinghöfe in Meuselwitz, Schmölln, Gößnitz, Lucka, Frohnsdorf, das Recyclingzentrum Leipziger Straße in Altenburg sowie die Kompostieranlage in Göhren. Die Adressen und Öffnungszeiten finden sich im Abfall-Entsorgungskalender des Landkreises und online unter: www.awb-altenburg.de.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Sammelanlieferung von mehreren Haushalten beim Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft zu beantragen. Informationen hierzu gibt es bei der Abfallberatung unter den Telefonnummern 03447/89 40 41/-43. Bei geringen Mengen und freien Kapazitäten können Gartenabfälle auch in der Biotonne entsorgt werden.