Nöbdenitz. Julian Degner und Christian Thomas vertreten den Wahlkreis Schmölln I.

Im Oktober vorigen Jahres fand in allen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden die Wahl der Gemeindekirchenräte statt. Die von der Gemeinde gewählten Kirchenältesten sind gemäß der Verfassung der Kirche verantwortlich für die Arbeit ihrer jeweiligen Kirchengemeinde.

Konstituierende Sitzung am 3. März

Aus den Gemeindekirchenräten eines Wahlbezirkes werden Gemeindeglieder in die Kreissynode entsandt, die 2020 neu gebildet wird. Auf diese Weise gelangen über die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder in die Synode.

Ebenso haben die hauptamtlichen Mitarbeiter das Recht, Vertreter in die Synode zu entsenden. Darüber hinaus werden einzelne Mitglieder, wie zum Beispiel Jugendsynodale, in die Synode berufen.

Für den Wahlkreis des Pfarramtes Schmölln I wurden Julian Degner aus der Kirchgemeinde Nöbdenitz und Christian Thomas aus der Kirchgemeinde Weißbach gewählt. Ihre Stellvertreter sind Heiko Buchwald aus Weißbach und Wolfgang Göthe aus Nöbdenitz.

Grundsatzentscheidungen werden getroffen

Die Synode des Kirchenkreises Altenburger Land wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung am Dienstag, dem 3. März, aus den Reihen ihrer Mitglieder den Präses, also den Vorsitzenden, und seine Stellvertreter. Außerdem werden Ausschüsse mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten gebildet.

Die Synode tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie trifft alle nötigen Grundsatzentscheidungen, welche die Entwicklung eines Kirchenkreises betreffen, wie zum Beispiel die Haushalts- und Stellenplanung oder die Jahresrechnung des Kirchenkreises. Die Kreissynode ist das oberste Entscheidungsorgan auf der Ebene des Kirchenkreises.