Altenburg. Bauordnungsamt erteilt jetzt Erlaubnis

Hinsichtlich der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gibt es in der Stadtverwaltung Altenburg eine Verschiebung der Zuständigkeit. Übergangsweise – bis zum Ende dieses Jahres – werden Anträge auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Thüringer Straßengesetz durch das Referat Bauverwaltung und Bauordnung, Frau Seiler-Talakovics, bearbeitet.

Anträge sind weiterhin unter Verwendung des auf der Homepage der Stadtverwaltung Altenburg eingestellten Vordrucks schriftlich bei der Stadtver­waltung Altenburg, Markt 1 in 04600 Altenburg, per Fax unter der Rufnummer 03447/59 46 29 oder per E-Mail unter tiefbau@stadt-altenburg.de zu stellen.

Frau Seiler-Talakovics ist zu den allgemein gültigen Sprechzeiten der Stadtverwaltung ­Altenburg im Dienstgebäude Neustadt 7, Zimmer 212 sowie unter Telefon (03447) 59 46 31 erreichbar.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Sondernutzung grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle zu beantragen sind.

In der Zeit vom 4. bis 11. Oktober kann die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung nur eingeschränkt erfolgen. Die Stadt bittet daher darum, insbesondere für Baumaßnahmen in diesen Zeitraum Anträge möglichst frühzeitig, jedoch zumindest unter Beachtung der maßgeblichen Antragsfrist, einzureichen.