Die zuständige Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass Wohnungslose zumindest vorübergehend und notdürftig untergebracht beziehungsweise beherbergt werden. Eine Obdachlosenunterkunft oder Notwohnungen hält die Stadt Eisenberg nach einem Beschluss ...

Die zuständige Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass Wohnungslose zumindest vorübergehend und notdürftig untergebracht beziehungsweise beherbergt werden. Eine Obdachlosenunterkunft oder Notwohnungen hält die Stadt Eisenberg nach einem Beschluss des Stadtrates während der Haushaltssicherung nicht mehr vor. Dennoch hat sie die Pflicht zur Unterbringung, gegebenenfalls in Hotels, Herbergen oder Hallen mit Feldbetten.