D‘Hondtsches Verfahren: Das Verfahren ermittelt auf Grund der Stimmenzahlen die proportionale Sitzverteilung nach Höchstzahlen. Die auf jede Partei entfallenden Zahlen an Zweitstimmen werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. ...

D‘Hondtsches Verfahren: Das Verfahren ermittelt auf Grund der Stimmenzahlen die proportionale Sitzverteilung nach Höchstzahlen. Die auf jede Partei entfallenden Zahlen an Zweitstimmen werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Dadurch werden so viele Höchstzahlen ermittelt, wie Sitze zu vergeben sind. Dann werden die auf die einzelnen Parteien entfallenden Höchstzahlen und damit die Sitzverteilung festgestellt. Hare/Niemeyer-Verfahren:Die einer Partei zuzuteilenden Sitze werden nach diesem Verfahren in zwei Schritten berechnet: Zuerst wird jeweils die Anzahl der Zweitstimmen einer Partei mit der Gesamtanzahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Zweitstimmen geteilt. Dann wird das Ergebnis aufgespalten in den ganzzahligen Anteil und den Rest. Die ganzzahligen Anteile werden der jeweiligen Partei als Sitze zugeschrieben. Die übrigen Sitze werden den Parteien in der Reihenfolge der Reste nach deren Größe zugewiesen.

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