Saale-Holzland-Kreis. Gleich mehrere Bürger zweifelten zum Beispiel die Anzahl der Leerungen ihrer Restmülltonne an.

Erst kürzlich hatte der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises, Bereich Abfallwirtschaft, Gebührenbescheide an die Bürger des Kreises verschickt. „Daraufhin haben wir zahlreiche Anrufe erhalten. Zum einen, weil Bescheide teilweise nicht gründlich und vollständig gelesen worden sind, zum anderen, weil es zusätzlich offenbar diverse Nachfragen gab“, sagt Werkleiter Ingo Kunze.

Gleich mehrere Bürger zweifelten zum Beispiel die Anzahl der Leerungen ihrer Restmülltonne an. Diesbezüglich erklärt Ingo Kunze, dass jedes Leeren einer Tonne automatisch erfasst wird, wenn die Restmülltonne am Müllfahrzeug angehängt und gekippt wird. Möglich ist das durch einen Chip, der im Deckelrand des Restmüllbehälters eingesetzt ist. „Das datensichere Identsystem erfasst jede Kippung“, betont der Werkleiter. „Diese Daten werden vom Entsorger direkt an den Dienstleistungsbetrieb über eine sichere Datenleitung überspielt. Danach erfolgt die Berechnung der Leistungsgebühr.“

Nach Umzug nicht versäumen, sich im Einwohnermeldeamt abzumelden

Häufige Nachfragen der Bürger hätte es zudem zu den pro Haushalt beziehungsweise je Grundstück gemeldeten Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz gegeben. Wie Kunze erklärt, wird je nach Anzahl der Personen die Höhe der Grundgebühr berechnet. „Als Grundlage für die Berechnung dienen die uns zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Meldedaten. Das heißt konkret, dass, wenn es zum Beispiel jemand versäumt hat, sich nach einem Umzug im Einwohnermeldeamt abzumelden, das dementsprechend auch nicht bei der Berechnung berücksichtigt werden kann.“

In Sachen Nebenwohnungen verhält es sich wie folgt: Gebührenzahler, deren Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind häufig noch mit Nebenwohnsitz bei den Eltern gemeldet. Auch für Personen mit Nebenwohnsitz wird eine Grundgebühr erhoben.

Weil es immer mal wieder zu Verwechslungen der Restmülltonnen kommt, empfiehlt Ingo Kunze, die eigene Restmülltonne deutlich zu kennzeichnen – zum Beispiel mit einem Aufkleber. „Das Problem ist, dass der versehentliche Tausch der Tonnen in den meisten Fällen erst mit der Zusendung der Gebührenbescheide ersichtlich wird. Dann allerdings ist eine Korrektur recht schwierig“, sagt Kunze.

Einwände gegen Gebührenbescheid per E-Mail sind rechtlich nicht verbindlich

Wer Einwände gegen seinen Gebührenbescheid rechtlich verbindlich geltend machen möchte, muss schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. „Eine E-Mail reicht dafür nicht aus.“

Wer weitere Fragen an den Bereich der Abfallwirtschaft im Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises hat, kann diese auch per E-Mail (mail@awb-shk.de) oder per Fax (036691/48010) schicken. „Für uns ist es dann hilfreich, wenn auch eine Telefonnummer angegeben ist, damit wir zurückrufen können“, betont Kunze. Er rechnet auch in den kommenden Tagen noch mit einem hohen Aufkommen an Nachfragen. „Deshalb möchte ich die Bürger um Geduld bitten. Oder darum, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen, telefonisch bei uns durchzukommen.“