Hermsdorf. HermsdorfAuf Forderung der Kommunalaufsicht des Landkreises musste Hermsdorf die erst im Juni beschlossene Hauptsatzung im Paragraf 10 „Entschädigung“ anpassen und neu beschließen. Im genannten Paragrafen ...

Auf Forderung der Kommunalaufsicht des Landkreises musste Hermsdorf die erst im Juni beschlossene Hauptsatzung im Paragraf 10 „Entschädigung“ anpassen und neu beschließen. Im genannten Paragrafen hatte die Kommunalaufsicht eine zu geringe Entschädigungsleistung für Stadtratsmitglieder sowie für ehrenamtliche Kommunalwahlbeamte festgestellt.

So muss die Kommune Stadträten für das Mitwirken im Rat sowie Ausschüssen 60 Euro monatlich, statt bisher 50 Euro, zahlen. Für den ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten forderte die Aufsicht eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250 Euro, statt der von der Stadt auf 150 Euro festgelegten Entschädigung.

Eine Reaktion von Günter Peupelmann (BI Holzland), Erster Beigeordneter der Stadt, folgte prompt. Er werde die 100 Euro privat an Kindereinrichtungen spenden, sagte er nach dem Beschluss.

Mit der ursprünglich geminderten Festlegung der Entschädigungssummen wollte die Stadt zum Sparen beitragen. (sand)