Andreas Schott zu Rangeleien über Zuständigkeiten.

In Vorbereitung zur Entschärfung der amerikanischen Fliegerbombe hat sich offenbar eine handfeste Behördenposse entsponnen. Streitpunkt war die Regelung der Zuständigkeit bei der Entschärfung der Fliegerbombe, die im Munagelände gefunden worden war. Die Vorgehensweise erforderte weitreichende Maßnahmen, die in diesem Fall eigentlich nicht in der Hand der Gemeinde liegen.

Eine weiträumige Absperrungen der Fundstelle ist für das Bad Klosterlausnitzer Ordnungsamt eine in den letzten Jahren gepflegte Übung. Aber wenn entschieden werden muss, dass man aus Sicherheitsgründen auch die Autobahn kurzzeitig sperren muss, nimmt das Ganze überregionale Züge an.

Mit dieser Botschaft wandte sich das Hauptamt der Gemeinde Bad Klosterlausnitz mit Bitte auf Übernahme der Verantwortung an das zuständige Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Doch die Behörde verwies darauf, dass es dafür einer schriftlichen Anordnung bedürfe... und sowieso sei das Thüringer Landesverwaltungsamt der zuständige Ansprechpartner. Doch im Landesverwaltungsamt sah man das völlig anders, kramte das Ordnungsbehördengesetz heraus und argumentierte, dass das kurgemeindliche Ordnungsamt zuständig sei.

Wissen muss man, dass die Beräumung der Kampfmittel auf einer Landesfläche stattfindet. Und zudem vom Land angeordnet und finanziert wird.

Es handelt sich hier also nicht um eine Handvoll Patronen, die ein Bad Klosterlausnitzer Schrebergärtner beim Buddeln im eigenen Garten gefunden hat. Dann wäre die Gemeinde wohl tatsächlich zuständig. Aber so lag die Verantwortlichkeit wohl ganz beim Freistaat. Gehandelt hat schließlich die Gemeinde doch, weil sie Gefahren abwenden wollte. Doch bei der Frage der Zuständigkeit, wie im vorliegenden Fall, will die Gemeinde nicht locker lassen und eine Klärungsrunde drehen. Zu Recht, wie ich meine.