Das Verwaltungsgericht Gera hat den streitenden Parteien um den Lärmschutz am Schleizer Dreieck eine Nuss zu knacken gegeben und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes.
Uli Drescher
Das Verwaltungsgericht Gera hat den streitenden Parteien um den Lärmschutz am Schleizer Dreieck eine Nuss zu knacken gegeben und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes.
Uli Drescher
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt OTZ testen