Weimar. Wegen des erneuten Lockdowns konnten in Thüringen von den bisher rund 20.000 gestellten Anträgen gerade Mal rund 6900 bearbeitet werden.

Wegen des neuerlichen harten Lockdowns kämpft das Thüringer Landesverwaltungsamt mit einer wachsenden Flut von Anträgen auf Entschädigungsleistungen nach dem In- fektionsschutzgesetz. Allein bis zum 21. Dezember waren bei der Behörde 20.348 solcher Anträge von Arbeitgebern, Selbstständigen und Eltern eingegangen.

Obwohl das Amt nach Auskunft von Präsident Frank Roßner bereits alle verfügbaren und entsprechend qualifizierten Mitarbeiter mit der Prüfung betraute, konnten bis Weihnachten nur 6903 Anträge abschließend bearbeitet und insgesamt 5,81 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Mitte Oktober war Roßner noch davon ausgegangen, dass die Bearbeitung erst Ende 2021 abgeschlossen sein wird, weil fast jeder Fall einzeln geprüft werden müsse und ein Bearbeiter pro Tag nur zwischen zwei und drei Anträgen schaffe. Da aber inzwischen weitere fast 8000 Anträge eingegangen sind und mit jedem Tag, um den sich der Lockdown verlängert, neue hinzukommen, wird es womöglich noch länger dauern.

Um schneller voranzukommen, stockt das Landesverwaltungsamt jetzt die Zahl der eigenen Mitarbeiter, die Anträge bearbeiten, auf, außerdem sollen andere Landesbehörden mithelfen. "Wir schicken ihnen die Anträge digital zu, und sie bearbeiten sie von ihrem Arbeitsplatz aus", sagt Präsident Frank Roßner.

Das sei, zumal Anträge jetzt nur noch in digitaler Form entgegengenommen werden, der einfachste und schnellste Weg. Er erfordere auch keine personellen Umsetzungen. Finanzielle Entschädigungsleistungen werden bei Verdienstausfall aufgrund von Quarantäne, Tätigkeitsverbot sowie für Kinderbetreuung bei Schul- und Kita-Schließungen gezahlt.

Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung direkt vom Arbeitgeber, ab der siebten Woche müssen sie sie selbst beim Landesverwaltungsamt beantragen.

  • Anträge können über das Portal www.ifsg-online.de oder über die Webseite des Landesverwaltungsamtes gestellt werden. Service-Telefon von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, unter 0361 / 57 332 14 69.